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Whistleblowing - Hinweisgeber

Missstände melden - sicher und anonym

Ist Ihnen ein Missstand oder widerrechtliches Fehlverhalten aufgefallen?
Dann können Sie über unser Webformular anonym und sicher einen Hinweis geben:

Direkt zum Meldeformular:

Link zum Hinweisgebersystem


Über Whistleblowing

Whistleblower / Hinweisgeber: Wer ist das?

In Deutschland hat sich der Begriff Hinweisgeber durchgesetzt. Im am 2. Juni 2023 verkündeten Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) ist vor allem von hinweisgebenden Personen die Rede.
Jede Person, der ein Missstand oder ein rechtswidriges Fehlverhalten auffällt, das zum Schaden einzelner oder mehrerer Personen, öffentlichen oder privater Einrichtungen, Unternehmen oder der Allgemeinheit führt, hat ein Recht, dies anonym anzeigen zu können.

Wie muss ein Hinweis aussehen?

Bitte beschreiben Sie den beobachteten Missstand so ausführlich wie nur möglich und geben Sie alle Informationen weiter, die Sie zu dem Thema haben. Um anonym zu bleiben, stellen Sie sicher, dass Sie beim Ausfüllen der Formulare und beim Anhängen von Dokumenten keine Informationen angeben, die direkt oder indirekt Ihre Identität offenlegen. Sie haben auch die Möglichkeit, für die Rückanwort, eine anonymisierte Mailadresse zu erzeugen und zu verwenden.

Was ist zu beachten?

Wir nehmen jeden Hinweis sehr ernst. Bitte bedenken Sie, dass Sie durch einen Hinweis rechtliche Schritte gegenüber Personen, öffentlichen und privaten Organisationen und Einrichtungen oder Unternehmen auslösen können. Daher bitten wir Sie, die Meldemöglichkeit sorgfältig zu nutzen und nur gesicherte Informationen weiterzugeben.

Wie sind Whistleblower / Hinweisgeber geschützt?

Hinweisgeber müssen sich grundsätzlich zunächst an bestimmte innerbetriebliche oder externe staatliche Meldestellen wenden. Nur im Notfall dürfen sie Hinweise direkt an die Öffentlichkeit geben. Der Gesetzentwurf geht über die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern hinaus, indem nicht nur die Aufdeckung von Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch gegen deutsches Recht geschützt sein soll.
Sie tritt zum 17. Dezember 2021 in Kraft. Um dieser Richtlinie rechnung zu tragen, haben wir ein Meldeformular im Internet eingerichtet. Damit ist eine anonyme und sichere Meldung an eine eigens beauftragte Vertrauensperson. Nur diese kann den Hinweis sehen.

Wer bearbeitet die Hinweise?

Die Hinweise werden von einer von uns bestimmten Vertrauensperson bearbeitet. Gemäß der EU Whistleblowing Richtlinie sollten Sie spätestens in 3 Monaten eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung erhalten.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.